Maschinenschutz
Informationen über den Maschinenschutz für unsere Mietgeräte.
Was sind die Vorteile unseres Maschinenschutzes für den Mieter?
1. Der Maschinenschutz soll den Mieter im Schadensfall vor unerwartet hohen Reparaturkosten schützen.
2. Bei einem Schaden sind die Kosten für den Mieter in der Regel auf die Selbstbeteiligung gedeckelt.
Welche Baugeräte und sonstige Sachen deckt der Maschinenschutz ab?
1. Alle Baugeräte und sonstige Sachen, die in der aktuellen Mietpreisliste einen Eintrag unter M/SB haben,
2. Alle Baugeräte und sonstige Sachen, für die im Mietvertrag Kosten für den Maschinenschutz erhoben werden.
Welche Schäden und Gefahren sind durch den Maschinenschutz abgedeckt?
1. Schäden am Mietgerät, die durch technische Defekte entstehen,
2. Schäden am Mietgerät, die durch Unachtsamkeit entstehen,
3. Schäden am Mietgerät, die durch Bedienfehler entstehen,
4. Schäden am Mietgerät, die durch Brand entstehen und
5. Schäden am Mietgerät, die durch Diebstahl entstehen.
Wo gilt der Maschinenschutz?
1. Der Maschinenschutz besteht nur in der BRD.
Was muss der Mieter im Schadensfall tuen?
1. Der Mieter muss den Schaden unverzüglich dem Vermieter melden.
2. Der Mieter hat Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Brand auch unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dort unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen.
3. Der Mieter hat den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungen des Vermieters zu befolgen und er hat, soweit die Umstände es gestatten, solche Weisungen einzuholen.
4. Der Mieter hat dem Vermieter auf dessen Verlangen im Rahmen des Zumutbaren jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft - auf Verlangen schriftlich - zu erteilen und die erforderlichen Belege beizubringen.
Wann gelten besondere Verwirkungsgründe?
1. Versucht der Mieter den Vermieter arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, bleibt es bei der uneingeschränkten Verantwortlichkeit des Mieters.
2. Ist eine Täuschung gemäß Abs. 1 durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen von Abs. 1 als bewiesen.
Was kostet der Maschinenschutz den Mieter?
1. Die Kosten für unseren Maschinenschutz richten sich nach dem Mietpreis und der Art des Mietgerätes und betragen je nach Geräteklasse A = 5%, B = 7% und C = 10% vom Mietpreis zzgl. MwSt des Gerätes und werden kalendertägig für die gesamte Zeit berechnet, während sich der Mietgegenstand in der Obhut des Mieters befindet.
2. Hat der Mieter einen eigenen Schutz oder Versicherung und kann dies schriftlich nachweisen, so entfallen die Kosten für den Maschinenschutz. Im Schadensfall müssen wir dem Mieter dann aber den kompletten Aufwand in Rechnung stellen.
Wieviel Selbstbehalt (SB) muss der Mieter bei einem Schaden zahlen?
1. Wir berechnen im Schadenfall für Geräte bis 200,00 Euro (Neuwert) die entstandenen Kosten, jedoch nur bis höchstens 50,00 Euro zzgl. MwSt.
2. Wir berechnen im Schadenfall für Geräte bis 500,00 Euro (Neuwert) die entstandenen Kosten, jedoch nur bis höchstens 125,00 Euro zzgl. MwSt.
3. Wir berechnen im Schadenfall für Geräte bis 1.000,00 Euro (Neuwert) die entstandenen Kosten, jedoch nur bis höchstens 250,00 Euro zzgl. MwSt.
4. Wir berechnen im Schadenfall für Geräte bis 2.500,00 Euro (Neuwert) die entstandenen Kosten, jedoch nur bis höchstens 500,00 Euro zzgl. MwSt.
5. Wir berechnen im Schadenfall für Geräte bis 7.500,00 Euro (Neuwert) die entstandenen Kosten, jedoch nur bis höchstens 1.000,00 Euro zzgl. MwSt.
6. Wir berechnen im Schadenfall für Geräte bis 15.000,00 Euro (Neuwert) die entstandenen Kosten, jedoch nur bis höchstens 2.000,00 Euro zzgl. MwSt.
7. Wir berechnen im Schadenfall für Geräte über 15.000,00 Euro (Neuwert) die entstandenen Kosten, jedoch nur bis höchstens 5.000,00 Euro zzgl. MwSt.
8. Bei Schäden durch Brand, und Diebstahl trägt der Mieter 25% des aktuellen Listenpreises.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.
Stand 01.01.2026,
Gabele Mietstation GmbH, 64807 Dieburg, Altheimer Str. 66